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Corona-Risikogebiet - Kanarische Inseln


Das Robert-Koch-Institut sowie das Auswertige Atm für Reisen stuft die Kanarischen Inseln seit dem 20. Dezember 2020 als Corona-Risikogebiet (Hochinzidenz-Gebiet) ein. Wer aus einem Risikogebiet einreist, in dem besonders hohe Inzidenzen bestehen, benötigt bereits bei der Einreise nach Deutschland ein negatives Testergebnis
 
Dieses muss auf Anforderung des Beförderers (z.B. die Fluglinie) bei Abreise, der zuständigen Behörde bei Einreise oder bei polizeilicher Kontrolle vorgelegt werden.

Anerkannt werden nur PCR-Tests, Tests nach vergleichbaren Verfahren sowie Antigen-Schnelltests, sofern sie die Kriterien der Weltgesundheitsorganisation WHO erfüllen. Detailinformationen findet man beim Robert-Koch-Institut*.

Der aktuelle Inzidenz-Wert der Inselgruppe in den letzten sieben Tage je 100.000 Einwohner war im Dezember wieder über die kritische Marke von 50 gestiegen. Aktuell liegt er bei 93,06 (Stand: 28. Januar, Quelle: Ministerio de Sanidad).

Touristen benötigen für Einreise negativen Corona-Test

Personen, die auf dem Luft- oder Seeweg aus Gebieten nach Spanien einreisen, die von der Zentralregierung in Madrid als Corona-Risikogebiete ausgewiesen sind, müssen einen negativen Corona-Test vorweisen. Davon ausgenommen sind lediglich Kinder unter sechs Jahren.

Laut Dekret der spanischen Zentralregierung werden nur PCR-Tests oder Tests nach einem vergleichbaren molekularbiologischen Verfahren anerkannt. Der Zeitpunkt der Testabnahme darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Antigen-Schnelltests werden nicht akzeptiert!

Ein Dekret der kanarischen Regionalregierung, demzufolge für die Einreise auf die Kanaren auch Antigen-Schnelltests anerkannt werden, wurde vom spanischen Verfassungsgericht am 18. Dezember außer Kraft gesetzt.

Die Testbestimmungen im Detail

Das Testergebnis muss elektronisch oder in Papierform vorgelegt werden und darf neben Spanisch und Englisch auch auf Deutsch abgefasst sein. Es muss folgende Angaben enthalten:

  • Name des Reisenden
  • Nummer des Reisepasses oder Personalausweises
  • Datum und Uhrzeit der Testabnahme
  • Kontaktdaten des Labors
  • Angewandtes Testverfahren

Negativer Corona-Test auch beim Einchecken in eine Unterkunft

Gemäß der Vorschriften der kanarischen Regionalregierung müssen alle Touristen, die in einem Beherbergungsbetrieb (z.B. Hotel, Ferienwohnung oder Ferienhaus) übernachten wollen, auch beim Einchecken einen negativen Corona-Test vorlegen.

Dies kann natürlich derselbe Test sein, den man bereits für die Einreise verwendet hat. Beim Einchecken kann aber auch ein Schnelltest vorgelegt werden. Für die Übernachtung in privaten Haushalten oder in der eigenen Immobilie gilt diese zusätzliche Vorschrift nicht.

Wer zu einem späteren Zeitpunkt eine zweite Unterkunft bezieht, benötigt laut ADAC Recherchen keinen neuen Test. Es genügt, wenn man den ursprünglichen Test vorlegt, mit dem man in der ersten Unterkunft eingecheckt hat, und zusätzlich das Datum der Einreise nachweist. Dies kann z.B. durch Vorlage des Boarding-Passes erfolgen.

Zusätzliches Formular für die Einreise notwendig

Wie generell bei Spanien-Reisen müssen auch Kanaren-Touristen vor Abflug ein Formular im Spain Travel Health-Portal* zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei der Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen.

Übergangsweise kann weiterhin ein Formular in Papierform bei Einreise ausgefüllt werden. Fluggesellschaften, Reedereien und Reiseveranstalter müssen Reisende auf die Pflicht der Vorlage dieses Formulars bei Einreise hinweisen.

Außerdem müssen Urlauber, die ein Smartphone besitzen, während ihres Kanaren-Aufenthalts die Corona-App "Radar Covid"* installieren. Dadurch sind sie mit den örtlichen Gesundheitsbehörden vernetzt und könnten bei einem erhöhten Ansteckungsrisiko wichtige Informationen erhalten. Für Reisende ohne Smartphone besteht diese Verpflichtung laut Information des spanischen Fremdenverkehrsamtes in Frankfurt nicht.

An den Flughäfen wird die Körpertemperatur durch Wärmebildkameras gemessen. Ist diese erhöht, können die Behörden weitere Maßnahmen anordnen.

Quelle: ADAC

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